Die Pizzabestellungen hatten die Kölnerin zunächst ziemlich irritiert. Nach und nach entpuppte sich das Geschehen jedoch als bösartige Stalking-Attacke, die nun vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt wurde. Die Belästigung ging weit über Pizzalieferungen hinaus.
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Im Mittelpunkt des Prozesses stand eine 34-Jährige, die beschuldigt wurde, ihre frühere Bekannte systematisch in den Wahnsinn getrieben zu haben. Der Vorwurf lautete, nicht nur wiederholt Pizzen zu bestellen, sondern auch Bestellungen bei einem Modeversand und Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften auf den Namen des Opfers abgeschlossen zu haben.
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Heftiger Prozess in Köln: Nicht nur Pizza bestellt
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Besonders infam war die Anschuldigung, dass die Angeklagte den Arbeitgeber der Geschädigten über gefälschte Profile im Internet kontaktiert hatte, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Dabei sei die Frau in Videos und Textnachrichten als „toxische Borderlinerin“ diffamiert worden. In der Anklageschrift hieß es, dass die Nachstellungen geeignet waren, „die Lebensgestaltung der Geschädigten erheblich zu beeinträchtigen“.
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Die geschädigte Marketing-Expertin schilderte im Zeugenstand, dass sie die Täterin während eines Aufenthaltes in der Psychiatrie kennengelernt hatte. Anfangs hätten sie sich gut verstanden, doch nach einem massiven Streit sei der Kontakt abgebrochen worden. Daraufhin habe die Angeklagte zunächst ständig per Handy Kontakt gesucht, bevor die Flut an Bestellungen begann.
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An manchen Tagen hätten die Lieferanten im Stunden- und sogar Minutentakt bei ihr geklingelt, auch zu später Stunde. Hin und wieder habe es ein halbes Jahr lang Ruhe gegeben, bevor die Belästigungen erneut angefangen hätten.
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Die Zeugin berichtete von den massiven Belastungen: „Das hat mich absolut gestresst, ich war nervös, habe Magenprobleme bekommen und Angstzustände“, erklärte sie.
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[–>Die Verteidigerin der Angeklagten argumentierte, dass ihre Mandantin möglicherweise im Zustand einer akuten psychischen Erkrankung gehandelt habe. Auf Anregung der Anwältin wurden die Anklagen in diesen Fällen schließlich fallengelassen, da es in einem weiteren Fall eine Verurteilung gab, bei der eine volle Schuldfähigkeit festgestellt wurde.
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Die Angeklagte gab zu, nach einem intimen Moment ihre Partnerin nackt fotografiert zu haben. Sie habe damit gedroht, die Aufnahmen an die Polizei in Nigeria zu senden. Die Frau war aus ihrem Heimatland wegen ihrer Homosexualität und der damit verbundenen Repressalien geflohen. Das Gericht verhängte für diese Tat eine Geldstrafe von 900 Euro. (red/KI)
2024-09-24 14:23:11
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