Das Gericht entschied: Der Augenarzt hat es künftig zu unterlassen, solche Termine anzubieten. Entscheidender Teil der Begründung: Der Termin gegen Aufpreis hätte innerhalb der Sprechstundenzeit stattgefunden, die für gesetzlich Versicherte vorgesehen ist. Hintergrund ist, dass Vertragsärztinnen und -ärzte dazu verpflichtet sind, mindestens 25 Stunden pro Woche für Kassenpatienten zur Verfügung zu stehen.
2024-10-07 15:44:39
#Previous #doctors #appointment #money #allowed