news-detail__paragraph" data-v-180cd4ef="">Meckenheim (ots) –
news-detail__paragraph" data-v-180cd4ef="">Am Abend des 03.03.2023 konnte eine E-Scooter-Fahrerin auf dem Feldweg zwischen Niederkirchen und Meckenheim ohne eingeschaltetem Licht fahrend festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Im Rahmen der Kontrolle wurde durch die eingesetzten Beamten festgestellt, dass an dem E-Scooter ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2022 (Farbe: grün) angebracht war. Die Weiterfahrt wurde der verantwortlichen Fahrzeugführerin untersagt und der E-Scooter an den Vater der Fahrzeugführerin übergeben. Diese muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Hiermit weißt die Polizei ausdrücklich nochmal darauf hin, dass das Versicherungsjahr mit Ablauf des Monats Februar endet und daher ab dem 01.03. ein neues Versicherungskennzeichen benötigt wird.
news-detail__paragraph" data-v-180cd4ef="">Rückfragen bitte an:
news-detail__paragraph" data-v-180cd4ef="">Polizeiinspektion Haßloch
Meckenheimer Straße 10
67454 Haßloch
Roth D., Polizeikommissar
Telefon: 06324 933-0
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt
news-detail__paragraph" data-v-180cd4ef="">Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.