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Die Außerordentliche Form des römischen Ritus darf in fünf Kirchen im Bistum Trier gefeiert werden

Die vorkonziliare Liturgie darf im Bistum Trier in fünf Kirchen gefeiert werden. Außerdem können Gläubige dort die Spendung von Sakramenten in der Form aus der Zeit vor der Liturgiereform nachfragen, geht aus den “Leitlinien zur Anwendung der außerordentlichen Form des römischen Ritus” hervor, die Bischof Stephan Ackermann im aktuellen Amtsblatt der Diözese (November-Ausgabe) in Kraft gesetzt hat. In anderen Kirchen und Kapellen des Bistums sind keine Sakramentenspendungen in der vorkonziliaren Form zugelassen.

Bei den durch den Bischof bestimmten Gottesdienstorten handelt es sich um die Kirche des Klosters Maria Engelport, die ehemalige Pfarrkirche St. Martin Trier, die Kirche des Klosters Bethlehem in Koblenz-Pfaffendorf, die Kirche St. Martin in Püttlingen sowie die Kirche St. Petrus Canisius in Saarlouis. Auf Anfrage teilte das Bistum gegenüber katholisch.de mit, dass diese Kirchen bereits vor den Leitlinien die einzigen Orte in der Diözese waren, in denen die vorkonziliare Liturgie gefeiert wurde. “Diese Orte sind organisch gewachsen und bilden dennoch auch eine gute flächenmäßige Abdeckung innerhalb des Bistums, damit alle interessierten Gläubigen Zugang zu diesen Liturgien haben”, so eine Bistumssprecherin.

Betreuung durch traditionalistische Gemeinschaften

Die Möglichkeit, Sakramente und Sakramentalien in der vorkonziliaren Form zu empfangen, obwohl dies gemäß der verbindlichen Auslegung des Gottesdienstdikasteriums eigentlich grundsätzlich nicht zulässig ist, beruht auf der seelsorglichen Betreuung der Gottesdienstorte durch Mitglieder von Gemeinschaften, die die vorkonziliare Form feiern: Um die Kirchorte in Treis-Karden (Engelport), Trier, Koblenz und Püttlingen-Köllerbach-Engelfangen kümmern sich Mitglieder des Instituts Christus König und Hohepriester, für die Kirche in Saarlouis ist ein Mitglied der Petrusbruderschaft zuständig, teilte das Bistum auf Anfrage mit.

Die von Papst Franziskus im Sommer 2021 erlassene Neuregelung der vorkonziliaren Liturgie durch das Motu Proprio “Traditionis Custodes” waren zur Frage der Zulässigkeit von vorkonziliaren Formen der Sakramente außer der Eucharistie zunächst unklar. Im Dezember 2021 stellte das Liturgiedikasterium fest, dass Sakramente in der vorkonziliaren Form grundsätzlich nur in für die vorkonziliare Liturgie eigens errichteten Personalpfarreien gespendet werden können. Im deutschsprachigen Raum gibt es solche Personalpfarreien nur im Schweizer Bistum Chur. Im Frühjahr 2022 bestätigte Papst Franziskus in einem Dekret für die Petrusbruderschaft, dass diese weiterhin alle Sakramente und Sakramentalien gemäß den vor der Liturgiereform geltenden liturgischen Büchern feiern dürfen. In Trier geht man davon aus, dass diese Ausnahmegenehmigung in Analogie auch auf diejenigen Institute angewandt werden kann, deren Gründungscharisma die vorkonziliare Form der Liturgie enthält.

Als erstes deutsches Bistum hatte die Erzdiözese Freiburg im November 2021 ein Ausführungsdekret zu “Traditionis Custodes” in Kraft gesetzt, außerdem gibt es Ausführungsdekrete in Dresden-Meißen und Regensburg. Die diözesanen Dekrete von Freiburg und Regensburg verweisen jeweils darauf, dass sie vorbehaltlich bis zu einer Neuregelung auf Grundlage einer Rahmengesetzgebung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gelten. Bisher ist nicht bekannt, ob und wann die deutschen Bischöfe entsprechende Regelungen treffen werden. (fxn)

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