Die Anwälte von Unternehmerin Christina Block haben eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Archivfoto). Foto: dpa/Georg Wendt
Der Sorgerechtsstreit der Hamburger Unternehmerin Christina Block dauert an. Ihre Anwälte haben nun eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Im Sorgerechtsstreit um zwei ihrer Kinder hat sich die Hamburger Unternehmerin Christina Block an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt. „Die Verfassungsbeschwerde wurde von einem auf Verfassungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aus Berlin eingereicht“, erklärte am Montag die Hamburger Anwaltskanzlei Unger, die Christina Block im Sorgerechtsstreit vertritt. „Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist unter anderem die Verletzung rechtlichen Gehörs von Frau Block und der Kinder“, hieß es weiter. Zuvor hatte „Welt“ über die Beschwerde in Karlsruhe berichtet.
Block und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder im Alter von etwa 10 und 13 Jahren. Seit Ende August 2021 leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, nachdem sie von einem Besuch bei ihm nicht zur Mutter zurückgekehrt waren. Das Hanseatische Oberlandesgericht, das im Oktober 2021 der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hatte, entschied am 19. Februar 2024, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christina Block
In der Silvesternacht waren die beiden Kinder in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von Unbekannten nach Deutschland gebracht worden. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter sie aber wieder nach Dänemark gehen lassen. Gegen die 51-Jährige und ihren Vater Eugen Block, Gründer der Restaurant-Kette Block House, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Entziehung Minderjähriger. Sie werden verdächtigt, die Kindesentziehung in der Silvesternacht organisiert und mithilfe weiterer Beschuldigter durchgeführt zu haben. Bereits mehrfach ließ die Staatsanwaltschaft Geschäfts- und Privaträume durchsuchen.
Christina Blocks Anwalt in der Strafsache hatte dazu erklärt, sie habe zu keinem Zeitpunkt dritten Personen einen Auftrag erteilt, ihre Kinder mit Gewalt aus Dänemark nach Hamburg zu verbringen. Eugen Block sagte dem „Hamburger Abendblatt“ (26.5.2024): „Ich habe damit nichts zu tun und kann dazu nichts sagen.“